Nutzungsbedingungen für die Plattform „Pixelpass“
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Folgende Nutzungsbedingungen gelten im Verhältnis zwischen der Stadt Paderborn und *dem/der jeweiligen Nutzer(in), die, die von der Stadt Paderborn betriebene Plattform „PixelPass“ nutzen.
(2) Der Begriff *Nutzer (in) umfasst die Gäste und die Gastgebenden. Gäste sind diejenigen, die die jeweilige Ware bzw. Dienstleistung in Anspruch nehmen. Gastgeber sind diejenigen, die die jeweilige Ware bzw. Dienstleistung anbieten.
(3) Abweichende Nutzungsbedingungen zwischen *dem/der jeweiligen Nutzer(in) werden finden im Verhältnis zu der Stadt Paderborn keine Anwendung. Nebenabreden und sonstige Abweichungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) „PixelPass“ ist das kostenlose digitale Gästeregistrierungsportal der Stadt Paderborn, das für Gastronomie, Handel, Sport und Kultur eine sichere und gesetzlich konforme digitale Gästeregistrierung ermöglicht. Für die vom *Nutzer (in) eingepflegten Daten und Inhalte stellt das Registrierungsportal Speicherplatz zur Verfügung, welcher genauso wie die Softwareapplikation selbst, auf in der EU gehosteten Servern bereitgestellt wird. Übergabe der Software ist vertraglich nicht vorgesehen.
(2) Mit Pixel Pass registriert sich der *Nutzer (in) einmal mit seinen persönlichen Daten und erhält einen QR-Code, den er bei allen teilnehmenden Gastgebenden einscannen lassen kann. Hierdurch wird das Ausfüllen von Zetteln oder das eigenständige Scannen beim Gastgebenden erspart. Den erstellten QR-Code kann der Gast sich auf das Smartphone schicken lassen, zu Hause ausdrucken oder als PVC-Karte fürs Portemonnaie drucken lassen. Der Gastgebende kann die persönlichen Daten nur im Falle einer Covid-19 Erkrankung auslesen. Dafür muss jedoch eine offizielle Anfrage vom Gesundheitsamt vorliegen. Die personenbezogenen Daten werden nicht bei den Gastgebenden gespeichert, sondern verschlüsselt bei dem technischen Anbieter der Stadt Paderborn und werden regelmäßig entsprechend der gesetzlichen vorgeschriebenen Frist nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelöscht. Der technische Anbieter der Stadt Paderborn ist derzeit die tickettoaster GmbH, mit Sitz in Kassel, Motzstraße 1. Die personenbezogenen Account-Daten, die an den QR-Code geknüpft sind bleiben erhalten, so dass diese wiederholt verwendet werden können.
§ 3 Registrierung und Nutzungsrecht
(1) Der Gast hat die im Registrierungsformular zum Gastlogin oder auf anderem Wege abgefragten Vertragsdaten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Die Angabe von Künstlernamen, Pseudonymen oder sonstigen Phantasiebezeichnungen im Rahmen der Personennameabfrage ist nicht gestattet. Ebenso untersagt ist es, bei der Bestellung fremde oder sonst unzutreffende Angaben anzugeben. Sofern sich die erhobenen Daten nach der Registrierung ändern, ist der Gast verpflichtet, sein Profil unverzüglich dahingehend zu aktualisieren oder aber der Stadt Paderborn die geänderten Daten anderweitig zu übermitteln.
(2) Die Stadt Paderborn ist berechtigt, aufgrund von Wartungsarbeiten und aus anderen wichtigen Gründen die Nutzung der Plattform „“Pixelpass“ zu unterbrechen bzw. zu beenden.
(3) Der *Nutzer (in) erhält mit Registrierung ein Recht, die Plattform gemäß dem vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Elementen der Plattform in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist nicht gestattet.
§ 4 Durchführung der Leistung, Verantwortlichkeit
(1) Der *Nutzer (in) ist dafür verantwortlich, dass die von ihm etwaig gelieferten Inhalte für die Software vollumfänglich frei von Rechten Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dasselbe gilt für Daten und Inhalte, die der Gast in eigener Verantwortung über die Schnittstellen übermittelt.
(2) Der *Nutzer (in) stellt die Stadt Paderborn von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen die Stadt Paderborn wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Gast mit der Softwarelösung von der Stadt Paderborn benutzten und übermittelten Inhalte geltend machen. Der *Nutzer (in) übernimmt alle der Stadt Paderborn aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von der Stadt Paderborn bleiben unberührt.
(3) Hat die Stadt Paderborn den begründeten Verdacht, dass eine Nutzung gegen die Nutzungsbedingungen, Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, darf die Stadt Paderborn die betreffende Nutzung bzw. den Zugang zur Software nach vorheriger Information an den *Nutzer (in) und mit Hinweis auf den Verdacht und ohne dass dies irgendwelche Pflichten für die Stadt Paderborn nach sich zieht, sperren.
§ 5 Kosten
Die Nutzung der Plattform „PixelPass“ ist kostenlos.
§ 6 Haftung
(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung der Stadt Paderborn gegenüber dem/ der *Nutzer (in) ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Stadt Paderborn, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/ die *Nutzer (in) regelmäßig vertrauen darf.
(2) Die Stadt Paderborn übernimmt keine Haftung für Schäden, Nicht- oder Schlechtleistung, die sich aus dem Verhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast ergeben.
(3) Planmäßige und unplanmäßige Wartungsfenster stellen keine Pflichtverletzung dar und begründen keinerlei Haftungsansprüche oder sonstige Ansprüche gegenüber der Stadt Paderborn. Weitere vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt begründen ebenfalls keine Haftungsansprüche.
§ 7 Laufzeit
(1) Die Nutzung der Plattform „PixelPass“ ist zeitlich unbegrenzt.
(2) Die Stadt Paderborn behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen den Betrieb der Plattform jederzeit zu ändern, beschränken oder zu beenden.
(3) Die Stadt Paderborn behält sich das Recht vor, einzelne *Nutzer (in) aus wichtigem Grund von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel die Angabe und Verwendung unvollständiger und falscher personenbezogener Daten.
(4) Die Stadt Paderborn ist zu Änderungen der Nutzungsbedingungen oder sonstigen Bedingungen berechtigt.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
(2) Der Gerichtstand für dieses Vertragsverhältnis ist Paderborn bzw. das Verwaltungsgericht Minden.